Beim Geocaching sind offizielle Schutzzeiten einzuhalten!
Folgende Zeiträume wurden hier durch Bundes- und Landesbehörden festgelegt und gelten für ALLE Personen, die sich in der freien Natur bewegen.

Fledermausschutzzeit

Die Winterschutzzeit – oder auch Fledermausschutzzeit genannt – dient der Erhaltung der Art und ihres Lebensraumes. Sie ist notwendig, um Störungen der in Höhlen lebenden oder überwinternden Tiere zu vermeiden.

Mit dem am 1. März 2010 novellierten Bundesnaturschutzgesetz (siehe BNatSchG, § 39, Abs. 6) ist es gesetzlich verboten (mit Ausnahmen), in der Kernzeit vom

1. Oktober bis 31. März

Höhlen und andere unterirdischen Räume aufzusuchen, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen.


Setz- und Brutzeiten

Im Bundesjagdgesetz heißt es: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden. Eben dort sind auch mögliche Ausnahmeregelungen durch die Länder festgelegt.
Ausnahmen gelten für die rechtmäßige Jagdausübung, den Rettungseinsatz, die Landespolizei, die Bundespolizei und den Zoll.

In der Brut- und Setzzeit gilt besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts sind damit ebenfalls betroffen. Die entsprechenden Regelungen gelten in der Zeit vom

1. April bis zum 15. Juli.
In Niedersachsen und Bremen schon ab dem 15. März.


In dieser Zeit herrscht pauschal Leinenzwang für Hunde in der freien Landschaft. In anderen Bundesländern sehen nur einzelne Kommunen diesen allgemeinen Zwang vor. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Die Maßnahmen während der Brut- und Setzzeit wurden mit der Begründung eingeführt, insbesondere Bodenbrüter und Jungtiere vor frei laufenden Hunden zu schützen, vor allem solchen, die den Tieren nachstellen. Sie gelten nicht für Katzen.